Gemeinde Bad Zwischenahn 23.07.2020
Der Bürgermeister
Bauleitplanung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 H I - Helle - vorzunehmen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ziel der Änderung ist insbesondere die Beordnung des Maßes der baulichen Nutzung der Sondergebiete SO1 und SO2 (Erholungsstätte und Beherbergungsbetrieb).
Der Beschluss, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 H I - Helle - durchzuführen, wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ergibt sich aus der nebenstehenden Abbildung.
Diese Bekanntmachung erfolgt auch im Internet unter: www.bad-zwischenahn.de/Aktuelles/
Bekanntmachungen.
Dr. Schilling