Gemeinde Bad Zwischenahn 27.04.2021
Der Bürgermeister
Bauleitplanung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 164 – Südlich Käthe-Kruse-Straße – (Teilbereiche A und B) mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht aufzustellen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat am 23.03.2021 im Umlaufverfahren einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Gewerbeflächen am zentralen Gewerbestandort „Industriepark Bad Zwischenahn“.
Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 164 – Südlich Käthe-Kruse-Straße – (Teilbereiche A und B) mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht aufzustellen, wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ergibt sich aus der nebenstehenden Abbildung.
Diese Bekanntmachung erfolgt auch im Internet unter: www.bad-zwischenahn.de/Aktuelles/Bekanntmachungen.
Dr. Schilling