Gemeinde Bad Zwischenahn 25.03.2022
Der Bürgermeister
Bauleitplanung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 - Diekweg Nord - durchzuführen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat am 22.03.2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ziel der Änderung ist insbesondere die Beordnung des Maßes der baulichen Nutzung.
Der Beschluss, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 - Diekweg Nord - durchzuführen, wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ergibt sich aus der nebenstehenden Abbildung.
Diese Bekanntmachung erfolgt auch im Internet unter: www.bad-zwischenahn.de/Aktuelles/Bekanntmachungen.
Dierks - Bürgermeister