Gemeinde Bad Zwischenahn
Der Bürgermeister 16.07.2021
Öffentliche Beteiligung an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 – Golfplatz Bad Zwischenahn – mit der dazugehörigen Begründung durchzuführen. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Änderung der überbaubaren Fläche vor dem Hintergrund der baulichen Erweiterung (insbesondere Neubau eines Verwaltungsgebäudes) des bereits ansässigen Golfclubs. Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgenommen. Die Pflicht zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen entfällt.
Der künftige Geltungsbereich der Bauleitplanung ergibt sich aus der nebenstehenden Abbildung.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beabsichtigt die Gemeinde, die Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung zu beteiligen. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 – Golfplatz Bad Zwischenahn - sowie der dazugehörigen Begründung wird deshalb im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Zimmer 2.13 des Planungs- und Umweltamtes, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis zum 31. August 2021 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgehängt. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planungen zu informieren. Weiter wird die Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese zu erörtern (Anhörung).
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 – Golfplatz Bad Zwischenahn - sowie der dazugehörigen Begründung kann auch im Internet eingesehen werden unter: www.bad-zwischenahn.de Planen & Bauen/Planungsbeteiligung. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, über das Internet eine Stellungnahme abzugeben.
Dr. Schilling - Bürgermeister